Aktenzeichen III ZR 233/09

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ECLI:
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RCN:
RCN7B6LR2KBARTFL52

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.03.2010

Haftung für Wildschäden: Schadensersatzanspruch für Schäden auf Grundstücken in einem befriedeten Bezirk

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