Aktenzeichen 5 C 17/10

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RCN:
RCN7B5XPTB9DE8QU98

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 12.05.2011

Ausgleichsleistung für auf besatzungshoheitlicher Grundlage entschädigungslos enteignetes Rittergut; Bemessungsgrundlage der Entschädigung; Auslegung von § 3 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 EntschG; Erlöschen der Verbindlichkeit

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