Aktenzeichen IX ZR 116/13

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RCN78MZLMNW2YJMZF7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.01.2014

Insolvenzanfechtung der Rückführung von Gesellschafterdarlehen: Anfechtungsrechtliche Behandlung von kurzfristigen Überbrückungskrediten; Abgrenzung zu Kontokorrentverhältnissen

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