Aktenzeichen VI R 16/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2017:U.090317.VIR16.16.0
RCN:
RCN77WEG6KAN6T6YMN

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 09.03.2017

Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags bei gleichgestellten Personen

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