Aktenzeichen 2 ARs 200/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:040821B2ARS200.21.0
RCN:
RCN76SCAFECLXMJQX7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.08.2021

Örtliche Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren: Abgabe der Jugendstrafsache wegen des Wechsels des Aufenthalts des Angeklagten

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