Aktenzeichen 3 StR 251/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:080922B3STR251.22.0
RCN:
RCN762PUU6NGCEE7N6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.09.2022

Elektronischer Rechtsverkehr in Strafsachen: Revisionseinlegung und Revisionsbegründung durch elektronische Übermittlung

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