Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 12.10.2012
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl drohender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus einem Gegendarstellungsanspruch - zudem kein schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG
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