Aktenzeichen 2 StR 377/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:280223B2STR377.22.0
RCN:
RCN75E8T3ZEEG3NRV9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.02.2023

Bandendiebstahl und Bandenhehlerei: Vorrang einer Verurteilung aufgrund Postpendenzfeststellung

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