Markenbeschwerdeverfahren – "Schumpeter School (Wort-Bild-Marke)" – Personennamen unterliegen Prüfung auf absolute Schutzhindernisse - Name eines Wissenschaftlers ist nicht automatisch beschreibender Fachbegriff für eine Lehreinrichtung - Schulbezeichnungen mit einem Namen einer lebenden oder historischen Persönlichkeit enthalten einen betrieblichen Hinweis - nur Namen historischer Personen, die Teil des der Allgemeinheit zustehenden kulturellen Erbes sind, unterliegen einem Freihaltebedürfnis - Namensrecht erlischt mit dem Tod - vermögensrechtlicher Bestandteil erlischt 10 Jahre nach dem Tod des Namensträgers
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