Aktenzeichen 4 StR 483/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2015:171215B4STR483.15.0
RCN:
RCN7439W3KM2K2CMKQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.12.2015

Revision im Strafverfahren: Protokollierung unzulässiger Verfahrensrügen durch den Rechtspfleger der Rechtsantragsstelle

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