Aktenzeichen 4 StR 514/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:030321B4STR514.20.0
RCN:
RCN72GW7JCQ8J47RPQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.03.2021

Freiwilliger Rücktritt vom Versuch: Notwendigkeit von tatrichterlichen Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten

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Verfahrensgang

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Az. 4 StR 514/20
Bundesgerichtshof, 4 StR 514/20, 03.03.2021.
Az. 36 KLs 57/19
Landgericht Dortmund, 36 KLs 57/19, 07.07.2020.
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