Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Strafgefangenen durch Verkennung der Reichweite von § 84 Abs 2 StVollzG - Zur Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen "körperliche Durchsuchung" und "Entkleidung" iSd § 84 Abs 2 StVollzG - Auslagenerstattung
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