Aktenzeichen 2 BvR 862/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120411.2bvr086209
RCN:
RCN6Y7ZWGPFRS8LEAJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss ohne Begründung vom 11.04.2012

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Gemeinschaftsrechtswidrigkeit von § 8b Abs 5 KStG in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung

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