Aktenzeichen 4 StR 599/09

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RCN:
RCN6XSK9WCQURLU59Z

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.02.2010

Strafverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei der Rüge der Beschränkung der Verteidigung wegen fehlender Akteneinsicht

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