Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 02.12.2020
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde einer brandenburgischen Gemeinde gegen einen Beschluss des VerfG Potsdam wegen Landesnormen zum Finanzausgleich teils mangels Antragsberechtigung, teils wegen Subsidiarität unzulässig
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