(Sozialhilfe - Nothilfe - zuständiger Sozialhilfeträger - Vorliegen eines Eilfalles - Sachverhaltsaufklärung durch den Sozialhilfeträger nach Kenntniserlangung - Datenerhebung beim Krankenhaus - kein Leistungsausschluss nach § 23 Abs 3 S 1 SGB 12 - Erstattung der Aufwendungen im gebotenen Umfang - Anwendbarkeit der Vergütungsregelungen der GKV - Vergütung der Krankenhausleistungen durch Fallpauschalen - Begrenzung des Erstattungsanspruchs durch Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Hilfefall - tagesbezogene anteilige Vergütung)
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