Aktenzeichen 4 StR 585/14

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RCN:
RCN6VUNRGS8RUTLWD8

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.04.2015

Revision im Strafverfahren: Aufrechterhaltene Feststellungen bei Teilaufhebung

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Verfahrensgang

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Az. 4 StR 585/14
Bundesgerichtshof, 4 StR 585/14, 09.04.2015.
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