Aktenzeichen 29 W (pat) 523/10

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ECLI:
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RCN:
RCN6VGHUCRJBPGPL8R

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 19.10.2011

Markenbeschwerdeverfahren – "SANKT VITALIS/VITALIS" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Kennzeichnungskraft - überwiegende Warenidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter den Gesichtspunkten des Serienzeichens und der Markenusurpation - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne

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