Aktenzeichen 1 StR 185/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:300622B1STR185.22.0
RCN:
RCN6UDPJ2LRH5L3GR5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.06.2022

Nichtberücksichtigung des straffreien Vorlebens des Angeklagten bei der Strafzumessung

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