Aktenzeichen 9 VR 6/13

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RCN6SCL7UNSAFAKN6B

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 14.08.2013

Behelfsbrücke der Bundesautobahn B 19 über die Autobahn A 3 bei Würzburg; kein vorläufiger Rechtsschutz (Baustopp)

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