Aktenzeichen IV ZR 221/10

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RCN:
RCN6S2VNFBU4MT37LY

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.12.2010

Streitwert des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ohne Antrag und bei Zurückweisung einer Hilfsaufrechnung als unzulässige Rechtsausübung

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Verfahrensgang

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Az. IV ZR 221/10
Bundesgerichtshof, IV ZR 221/10, 22.12.2010.
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