Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung trotz Pflicht zur Amtsermittlung verletzt Anspruch des Rechtssuchenden auf effektiven Rechtsschutz - Zur Möglichkeit der Aktenbeiziehung auf Grundlage der Europäischem Beweiserhebungsverordnung (juris: EGV 1206/2001) - zudem Nutzung spezifisch institutionalisierter Erleichterungen und Unterstützungsmaßnahmen (hier: Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen) geboten - hier: Verletzung der Amtsermittlungspflicht im Adoptionsanerkennungsverfahren bzgl eines rumänischen Adoptionsverfahrens
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