Aktenzeichen 1 StR 405/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:190522B1STR405.21.1
RCN:
RCN6QZLKUHCVWYT2NM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.05.2022

Einziehung von Wertersatz wegen Abgaben- und Steuerhinterziehung: Einziehungsanordnung gegen einen zum Zwecke des Immobilienerwerbs eingesetzten Strohmann

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