Aktenzeichen 12 ZB 21.2983

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RCN6QQGJYAA9YY2PDQ

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VGH München: Entscheidung vom 15.03.2023

Krankenhausfinanzierung, Mehrleistungsabschlag, Anordnung der Fortgeltung, Genehmigungspflicht, Echte Rückwirkung, Unechte Rückwirkung

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