Aktenzeichen IV ZR 200/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:270416UIVZR200.14.0
RCN:
RCN6QNLMXLVV2B95DX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.04.2016

Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Altvertrages über eine fondsgebundene Lebensversicherung nach Widerspruch: Unzureichende Widerspruchsbelehrung bei unzutreffender Benennung der fristauslösenden Unterlagen; Einwand der Treuwidrigkeit beim Policendarlehen; anrechenbare Vermögensvorteile des Versicherungsnehmers

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Verfahrensgang

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Az. IV ZR 200/14
Bundesgerichtshof, IV ZR 200/14, 27.04.2016.
Az. 20 U 232/12
Oberlandesgericht Köln, 20 U 232/12, 02.05.2014.
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