Aktenzeichen 7 B 18.56

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ECLI:
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RCN:
RCN6P6JTTK5P3NGJTY

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VGH München: Urteil vom 14.02.2020

Zuständigkeit für Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer jugendmedienschutzrechtlichen Maßnahme

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