Aktenzeichen I ZR 106/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:181121UIZR106.20.0
RCN:
RCN6N7NERBPFWSBMAC

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.11.2021

Wettbewerbsrecht: Regelung über die Vertragslaufzeit zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstleistungen als Marktverhaltensregelung; Angebot eines Anschlusses an ein Kabelfernsehnetz durch den Vermieter einer Vielzahl von Wohnungen; Pflicht des Vermieters zur Ermöglichung einer Kündigung des Anschlusses zum Ablauf von 24 Monaten - Kabel-TV-Anschluss

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Verfahrensgang

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Az. 4 U 82/19
Oberlandesgericht Köln, 4 U 82/19, 09.07.2020.
Az. I ZR 106/20
Bundesgerichtshof, I ZR 106/20, 18.11.2021.
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