Aktenzeichen 4 StR 372/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:310822B4STR372.21.0
RCN:
RCN6KMHT8UVQDM9RAH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.08.2022

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Wegfall der Zäsurwirkung bei gesamtstrafenrechtlich verbrauchtem Urteil

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