Aktenzeichen 3 StR 250/10

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RCN6HU85GJ5WA6ZVDN

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.07.2010

Strafverfahren: Formerfordernis der Revisionsrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags; Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiztatsache als Ablehnungsgrund

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