Aktenzeichen B 6 KA 19/11 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2012:090512UB6KA1911R0
RCN:
RCN6H6D92V9KCVZRU3

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Bundessozialgericht: Urteil vom 09.05.2012

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Verfahren der sachlich-rechnerischen Richtigstellung

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