Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 18.12.2019
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung sowie mangels hinreichend substantiierter Begründung - Abwarten des Ausgangs eines anhängigen Haftbeschwerdeverfahrens zumutbar
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