Aktenzeichen 9 B 17/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2020:270520B9B17.19.0
RCN:
RCN68XDZJJGXSQNKSF

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 27.05.2020

Straßenausbaubeitrag; Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebiets als einheitliche öffentliche Einrichtung

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Verfahrensgang

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Az. 6 A 10308/18
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 6 A 10308/18, 12.12.2018.
Az. 9 B 17/19
Bundesverwaltungsgericht, 9 B 17/19, 27.05.2020.
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