Aktenzeichen 8 C 9/12

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN67EH642T66FGAN3

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Bundesverwaltungsgericht: EuGH-Vorlage vom 10.07.2013

Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH, unter welchen Voraussetzungen ein in Österreich tätiger "Planender Baumeister" in Bayern die Berufsbezeichnung "Architekt" führen darf

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