Aktenzeichen I R 53/10

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 15.09.2011

Ausschluss von Einwendungen gegen die Höhe von Einkünften aus Kapitalvermögen im Rahmen der Anfechtung der Kirchensteuerfestsetzung - Hinzurechnung der steuerfreien Halbeinkünfte zur Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer - teilweise Zurücknahme eines Antrags auf mündliche Verhandlung

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