Aktenzeichen 2 Ws 131/16

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RCN:
RCN62N7UQPKYWQKV23

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OLG München: Entscheidung vom 21.03.2016

Ein Schöffe, der die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland als Staat leugnet und sich verfassungsfeindlich äußert, ist wegen gröblicher Verletzung seiner Amtspflichten seines Amtes zu entheben

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