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Ein Schöffe, der die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland als Staat leugnet und sich verfassungsfeindlich äußert, ist wegen gröblicher Verletzung seiner Amtspflichten seines Amtes zu entheben
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Ein Schöffe, der die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland als Staat leugnet und sich verfassungsfeindlich äußert, ist wegen gröblicher Verletzung seiner Amtspflichten seines Amtes zu entheben
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
21.03.2016
Entscheidung
Sachgebiet: Ws
Zitiervorschlag: OLG München, Entscheidung vom 21.03.2016, Az. 2 Ws 131/16 (REWIS RS 2016, 14125)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 14125
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