Aktenzeichen 1 StR 239/10

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RCN:
RCN62M9MC84HVZZ4R3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.07.2010

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Anordnung des Wertersatzverfalls in so genannten Verschiebungsfällen

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