Aktenzeichen 2 BvR 1057/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230207.2bvr105722
RCN:
RCN5ZEYG8JXCV5GMBJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 07.02.2023

Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an die Auslegung und Anwendung der Rücknahmefiktion des § 92 Abs 2 VwGO bzw des § 81 AsylG (juris: AsylVfG 1992) - hier: Grundrechtsverletzung durch ungerechtfertigte Einstellung eines asylrechtlichen Verwaltungsgerichtsverfahrens gem § 81 S 1 AsylVfG 1992, 92 Abs 3 S 1 VwGO bei fortbestehendem Rechtsschutzinteresse des Betroffenen - kein Anlass für Betreibensaufforderung bei offenem Akteneinsichtsantrag - Gegenstandswertfestsetzung

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