Aktenzeichen V ZR 276/10

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RCN5Z5KHR7Z9FXUL7Q

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.09.2011

Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch den Berechtigten nach dem Ausgleichsleistungsgesetz: Bestimmung des für den Kaufpreis maßgeblichen Verkehrswertes

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