Aktenzeichen 2 BvR 1150/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110614.2bvr115011
RCN:
RCN5YJLQ98LZD6Q4KC

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 14.06.2011

Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 20 Euro

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