Aktenzeichen 1 AZR 505/09

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RCN:
RCN5YEJS2BA3C4P4ZT

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 12.04.2011

Sozialplanabfindung - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Wirksamkeit einer Stichtagsreglung im Sozialplan

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Verfahrensgang

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Az. 1 AZR 505/09
Bundesarbeitsgericht, 1 AZR 505/09, 12.04.2011.
Az. 17 Ca 9895/07
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 9895/07, 15.05.2008.
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