Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bei Nichtvorlage an den EuGH unter vertretbarer Annahme eines "acte éclairé" bzw eines "acte clair" - Voraussetzungen eines Betriebsübergangs gem § 613a Abs 1 S 1 BGB
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