Aktenzeichen 1 StR 501/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:060422B1STR501.21.0
RCN:
RCN5UZCFJY9H3VRNNH

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.04.2022

Verdeckte Gewinnausschüttung: Abzug der für Schmiergeldzahlungen aufgewandten Geldmittel; Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch das Ausstellen von Scheinrechnungen

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