Aktenzeichen V ZB 12/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:091221BVZB12.21.0
RCN:
RCN5TD8MZZ3XHQDCTE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.12.2021

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer Wohnungseigentumssache bei dem für allgemeine Zivilsachen zuständigen Landgericht

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Verfahrensgang

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Az. V ZB 12/21
Bundesgerichtshof, V ZB 12/21, 09.12.2021.
Az. 1 S 228/20
Landgericht Dortmund, 1 S 228/20, 28.01.2021.
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