Aktenzeichen VIII ZR 329/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:030821BVIIIZR329.19.0
RCN:
RCN5QRQN7KWCHTABR3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.08.2021

Wohnraummietvertrag: Berechtigtes Interesse des Hauptmieters an der Kündigung eines Untermietvertrages nach mehr als 20 Jahren wegen Widerrufs der Untervermietungserlaubnis

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