Aktenzeichen III ZR 191/11

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ECLI:
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RCN:
RCN5N8CCC7F2TGJ5V8

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.03.2012

Haftungsprivileg bei Schulunfall: Begriff des Personenschadens, der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls und Verfassungsmäßigkeit der Haftungsbeschränkung

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