Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der Krankenkassenverbände - Vorstand einer Kassenärztlichen Vereinigung - Ermächtigung zu konkretisierenden Regelungen und Einzelfallentscheidungen - Vorliegen eines besonderen Versorgungsbedarfs - Geltung auch für Regelleistungsvolumen - Praxisausrichtung auf besonders zeitintensive Leistungen aus dem allgemeinen Leistungsspektrum der Fachgruppe - keine vergütungsrelevante Besonderheit - allgemeine Härtefallklausel im Honorarverteilungsvertrag - wirtschaftliche Einbußen durch Regelleistungsvolumen -Nichtvorliegen eines Härtefalls
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