Aktenzeichen B 11 AL 6/15 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2016:121016UB11AL615R0
RCN:
RCN5LEBVCY6DR3EQQT

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 12.10.2016

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Rechtmäßigkeit einer Auflage - tarifungebundener Leiharbeitgeber - Mischunternehmen - Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz - Anwendung einer tarifvertraglichen Regelung aus der Zeitarbeitsbranche - Geltungsbereich - Überwiegensprinzip - Industrieverbandsprinzip

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