Aktenzeichen IX ZA 30/10

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RCN5KVX6MBRA439PSV

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.12.2010

Wirkungen der Insolvenzverfahrenseröffnung: Befreiung eines gutgläubigen Drittschuldners von einer Verbindlichkeit durch Zahlung an den Insolvenzverwalter in Unkenntnis einer Freigabeerklärung

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