Aktenzeichen IV R 37/08

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RCN5KM2R5QQM5SULKU

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 09.02.2011

(Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt - Entstehungszeitpunkt des Ausgleichsanspruchs - Verfassungsmäßigkeit der Fünftel-Regelung - Aufteilungsmaßstab nach § 35 Abs. 3 EStG 2002 verfassungsgemäß - Notwendige Beiladung ehemaliger Personengesellschafter - Kein Anspruch auf Gleichbehandlung in der Zeit)

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